Allgemeine Geschäftsbedingungen
BeeServe SaaS-Plattform für Gastronomiebetriebe in Deutschland
1. Anbieter, Geltungsbereich und Unternehmerbezug
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen BeeServe und dem jeweiligen Kunden über die Nutzung der cloudbasierten BeeServe-Plattform.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, die BeeServe für einen Gastronomiebetrieb in Deutschland einsetzen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn BeeServe ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragsgegenstand
BeeServe stellt eine cloudbasierte POS- und Betriebsplattform für Gastronomiebetriebe bereit. Der Funktionsumfang umfasst je nach gebuchtem Modell insbesondere Benutzer- und Rollenverwaltung, Bestellprozesse, Zahlungsdokumentation, administrative Einstellungen, Exportfunktionen sowie technische Integrationen, darunter gegebenenfalls eine TSE-Anbindung, Reservierungen, QR-/PWA-Funktionen, Offline-Warteschlangen, KI-gestützte Assistenz-, Sprach- und Übersetzungsfunktionen sowie Monitoring- und Supportfunktionen.
Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die im Onboarding, in Produktbeschreibungen oder in individuellen Vereinbarungen ausgewiesenen Funktionen. Einzelne Module können plan-, test-, tenant- oder funktionsabhängig freigeschaltet sein. BeeServe schuldet keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung.
Soweit die Plattform dem Kunden Textvorlagen für dessen eigene rechtliche Pflichtangaben bereitstellt, insbesondere vorformulierte Datenschutz- und Impressumsangaben für die Gästeansicht seines Betriebs, handelt es sich um unverbindliche Muster zur technischen Erleichterung. Der Kunde ist Verantwortlicher für diese Angaben. Er hat sie vor Veröffentlichung eigenverantwortlich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Eignung für seinen Betrieb zu prüfen und anzupassen. Eine Rechtsdienstleistung oder Rechtsberatung ist damit nicht verbunden.
3. Registrierung und Vertragsschluss
Der Kunde gibt mit Abschluss des Onboarding-Prozesses ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrages ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald BeeServe die Registrierung annimmt, den Mandanten technisch bereitstellt oder den Zugang freischaltet.
BeeServe ist berechtigt, Registrierungen abzulehnen, insbesondere bei unvollständigen Angaben, Verdacht auf Missbrauch, Rechtsverstößen, technischen oder sicherheitsbezogenen Risiken oder offenen Zahlungsrisiken.
Der Vertragsschluss erfolgt in elektronischer Form. BeeServe speichert je angenommenem Dokument den Zeitpunkt der Annahme, die angenommene Version, einen Prüfwert (SHA-256) des angenommenen Dokumenttextes sowie technische Metadaten des Annahmevorgangs und stellt diese Nachweise dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung. Der Kunde erhält die angenommenen Dokumentstände zusätzlich als Datei per E-Mail. Dasselbe gilt für die Auftragsverarbeitungsvereinbarung, die im Registrierungsprozess gesondert angenommen wird, soweit BeeServe personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet.
Veröffentlicht BeeServe eine neue Version dieser AGB oder der Auftragsverarbeitungsvereinbarung, ist eine erneute ausdrückliche Annahme durch ein Administrationskonto des Kunden erforderlich. Abschnitt 16 bleibt unberührt.
4. Testphase, Laufzeit und Kündigung
Soweit im Onboarding ausgewiesen, beginnt der Vertrag mit einer Testphase. Nach deren Ablauf läuft der Vertrag als kostenpflichtiges Abonnement fort, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums kündigen, soweit keine abweichende Mindestlaufzeit vereinbart ist. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Nach Vertragsende stellt BeeServe dem Kunden für 30 Tage die Möglichkeit bereit, seine Betriebs- und Fiskaldaten über die vorhandenen Exportfunktionen abzurufen. Der Kunde ist verpflichtet, den Export innerhalb dieser Frist vorzunehmen, um seine eigenen handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten erfüllen zu können. Auf Anfrage innerhalb der Frist stellt BeeServe einen Export in einem gängigen maschinenlesbaren Format bereit. Bei außerordentlicher Kündigung durch BeeServe wegen Zahlungsverzugs kann BeeServe die Bereitstellung von der Begleichung offener Entgelte abhängig machen.
Nach Ablauf der Exportfrist kann BeeServe den Zugang sperren. Daten mit gesetzlicher Aufbewahrungspflicht, insbesondere steuerlich oder fiskalisch relevante Daten, dürfen für die jeweils erforderliche Dauer archiviert werden.
5. Preise, Abrechnung und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Onboarding oder in einer individuellen Vereinbarung ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
Die Vergütung setzt sich aus einer wiederkehrenden Grundgebühr und – soweit im Onboarding ausgewiesen – nutzungsabhängigen Entgelten für einzelne Funktionen zusammen. Die Grundgebühr ist im Voraus für den vereinbarten Abrechnungszeitraum fällig. Nutzungsabhängige Entgelte fallen nur für die tatsächlich in Anspruch genommene Nutzung an und werden nachträglich für den abgelaufenen Abrechnungszeitraum abgerechnet.
Maßgeblich für die Höhe nutzungsabhängiger Entgelte ist die von BeeServe systemseitig erfasste Nutzungsmenge. BeeServe weist die abgerechneten Mengen je Funktion in der Rechnung sowie in der Anwendung aus. Der Kunde kann Einwendungen gegen die erfassten Mengen innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung in Textform erheben; der Nachweis einer abweichenden tatsächlichen Nutzung bleibt dem Kunden unbenommen. Nach Ablauf der Frist gilt die Abrechnung als genehmigt, sofern BeeServe in der Rechnung auf diese Folge hingewiesen hat. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei unrichtiger Abrechnung bleiben unberührt.
Entgelte für gesetzlich vorgeschriebene Fiskalfunktionen, insbesondere die transaktionsbezogene Signatur von Kassenbelegen durch eine technische Sicherheitseinrichtung, gibt BeeServe zu den Konditionen des jeweiligen Anbieters ohne Aufschlag weiter und weist sie in der Rechnung gesondert aus. Ändert der Anbieter diese Konditionen, ändert sich das weitergegebene Entgelt entsprechend; BeeServe informiert den Kunden hierüber in Textform.
BeeServe kann für die Abwicklung externe Zahlungsdienstleister einsetzen. Der Kunde ist verpflichtet, ein gültiges Zahlungsmittel zu hinterlegen und für ausreichende Deckung zu sorgen.
Bei Zahlungsverzug ist BeeServe berechtigt, nach Mahnung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist Leistungen zu sperren oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
5a. Preisanpassung
BeeServe kann die Grundgebühr und die Sätze nutzungsabhängiger Entgelte für die Zukunft anpassen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei Änderungen der Kosten für Hosting, Fiskalisierung, Zahlungsabwicklung, eingesetzte Drittanbieter oder bei allgemeiner Kostenentwicklung.
BeeServe teilt eine Anpassung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Anpassung zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens außerordentlich kündigen. Kündigt der Kunde nicht, gilt die Anpassung ab dem mitgeteilten Zeitpunkt, sofern BeeServe in der Mitteilung ausdrücklich auf die Frist, das Kündigungsrecht und diese Folge hingewiesen hat.
6. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,
- wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten,
- Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und unbefugte Zugriffe zu verhindern,
- seine Nutzer nur im erforderlichen Umfang zu berechtigen,
- Preis-, Steuer-, Artikel-, Nutzer- und Betriebsdaten eigenverantwortlich zutreffend zu pflegen,
- die Plattform nur im Einklang mit geltendem Recht und diesen AGB zu nutzen,
- die für seinen Betrieb erforderlichen technischen Voraussetzungen, insbesondere Endgeräte und Internetverbindung, selbst bereitzustellen.
7. Unzulässige Nutzung
Untersagt sind insbesondere
- missbräuchliche, rechtswidrige oder sicherheitsgefährdende Nutzungen,
- die Umgehung von Authentifizierungs-, Rollen- oder Schutzmechanismen,
- das Einbringen von Schadcode oder störenden automatisierten Prozessen,
- die Nutzung der Plattform in einer Weise, die steuerliche, fiskalische oder datenschutzrechtliche Verstöße verursacht.
BeeServe darf bei konkreten Anhaltspunkten für schwere Verstöße notwendige Schutzmaßnahmen ergreifen, insbesondere Inhalte sperren, Zugänge beschränken oder den Zugriff vorübergehend aussetzen.
8. Verfügbarkeit, Wartung und Leistungsänderungen
BeeServe schuldet eine marktübliche Verfügbarkeit im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Zeiten geplanter Wartung, notwendiger Sicherheitsupdates, technisch unvermeidbarer Ausfälle oder Störungen außerhalb des Einflussbereichs von BeeServe gelten nicht als Pflichtverletzung.
BeeServe darf Funktionen technisch weiterentwickeln, anpassen oder ändern, sofern der vertragswesentliche Kernnutzen für den Kunden erhalten bleibt und die Änderung dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist.
9. Support und Fernzugriff
Support wird, soweit nicht anders vereinbart, über die benannten Supportkanäle und in angemessenem Umfang erbracht. Feste Service Levels oder garantierte Reaktionszeiten bestehen nur bei gesonderter Vereinbarung.
Administrative Zugriffe auf produktive Mandanten erfolgen nur, soweit dies technisch erforderlich ist und der Kunde den Zugriff für den konkreten Vorgang freigegeben hat. Davon unberührt bleiben gesetzlich erforderliche oder sicherheitsbezogene Maßnahmen. Sensible Superadmin-Aktionen können protokolliert, capability-basiert beschränkt und an dokumentierte Gründe, tenantbezogene Freigaben oder Vier-Augen-Prüfungen gebunden werden.
9a. Drittanbieter, KI-Funktionen und Integrationen
BeeServe darf zur Vertragserfüllung technische Dienstleister und Integrationen einsetzen, insbesondere für Hosting, Datenbankbetrieb, E-Mail-Versand, Zahlungsabwicklung, Fiskalisierung, Monitoring, Fehleranalyse und KI-Funktionen. Der produktive Einsatz von Unterauftragsverarbeitern richtet sich nach der AVV.
KI-Funktionen können je nach Konfiguration Transkripte, Fragen, Chat-Kontext, Menüauszüge oder Übersetzungsinhalte an den konfigurierten Anbieter übermitteln. Der Kunde entscheidet über Aktivierung und betriebliche Nutzung dieser Funktionen und bleibt für rechtmäßige Eingaben, Freitexte und Gästeinformationen verantwortlich.
10. Fiskal-, Steuer- und Compliance-Themen
Der Kunde bleibt verantwortlich für die rechtmäßige Nutzung der Plattform in seinem Betrieb, insbesondere für die Richtigkeit von Preis-, Steuer-, Zahlungs-, Stamm- und Artikeldaten sowie für die Erfüllung seiner handels-, steuer-, fiskal- und datenschutzrechtlichen Pflichten.
Soweit BeeServe technische Funktionen zur Unterstützung von TSE-, KassenSichV-, GoBD-, Verpackungs- oder Exportpflichten bereitstellt, schuldet BeeServe die technische Bereitstellung dieser Funktionen im vertraglich vereinbarten Umfang. Die rechtliche Bewertung, laufende Konfiguration und betriebsbezogene Nutzung verbleiben beim Kunden.
Dies gilt insbesondere auch für Funktionen zur Abbildung von Mehrweg- und Pfandvorgängen. Ob und in welchem Umfang den Kunden die Mehrwegangebotspflicht nach dem Verpackungsgesetz sowie die zugehörigen Hinweis-, Preisauszeichnungs- und Rücknahmepflichten treffen, welche Pfandbeträge er ansetzt und wie er diese steuerlich behandelt, beurteilt und verantwortet der Kunde eigenverantwortlich.
Meldungen an Finanzbehörden, betriebsbezogene Verfahrensdokumentationen und die Prüfung der steuerlichen Eignung für den konkreten Einzelfall obliegen dem Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
11. Nutzungsrechte an der Plattform
Sämtliche Rechte an BeeServe, einschließlich Software, Quellcode, Datenbankstrukturen, Dokumentationen, Marken und Designs, verbleiben bei BeeServe. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Plattform für eigene betriebliche Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Softwarebestandteile zu vervielfältigen, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder Dritten außerhalb seines eigenen Betriebs zugänglich zu machen, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist.
12. Kundendaten, Datenschutz und AVV
Für personenbezogene Daten innerhalb der Restaurant-Instanz ist grundsätzlich der jeweilige Kunde Verantwortlicher. Soweit BeeServe personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt ergänzend die zwischen den Parteien geschlossene Auftragsverarbeitungsvereinbarung. Diese umfasst insbesondere Bestell-, Reservierungs-, Tisch-, Nutzer-, Support-, Protokoll- und Integrationsdaten, soweit sie im Auftrag verarbeitet werden.
Eigene Verarbeitungen von BeeServe, insbesondere zu Onboarding, Abrechnung, IT-Sicherheit, Missbrauchsprävention, gesetzlicher Pflichterfüllung und plattformbezogener Administration, richten sich nach den gesonderten Datenschutzhinweisen.
13. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke dieses Vertrages zu verwenden. Dies gilt nicht für Informationen, die offenkundig sind, ohne Pflichtverletzung bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
14. Haftung
BeeServe haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung von BeeServe für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesamthaftung von BeeServe je Schadensfall auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis gezahlte Vergütung begrenzt, bei kürzerer Vertragsdauer auf die bis dahin gezahlte Vergütung. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
15. Freistellung
Der Kunde stellt BeeServe von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung der Plattform durch den Kunden oder dessen Nutzer beruhen, sofern der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
16. Änderungen dieser AGB
BeeServe kann diese AGB für die Zukunft ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, der technischen Rahmenbedingungen, des Leistungsmodells oder zur Schließung von Regelungslücken.
Über Änderungen wird der Kunde mindestens sechs Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist und nutzt BeeServe nach Inkrafttreten weiter, gilt die Änderung als angenommen, sofern BeeServe in der Mitteilung ausdrücklich auf die Frist, auf das Kündigungsrecht nach dem folgenden Absatz und auf diese Folge hingewiesen hat.
Der Kunde kann den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens außerordentlich kündigen. Änderungen, die das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung wesentlich verschieben oder eine neue Hauptleistungspflicht begründen, werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden wirksam. Gesetzlich zwingende Rechte des Kunden bleiben unberührt.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von BeeServe, soweit gesetzlich zulässig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.