Allgemeine Geschäftsbedingungen

BeeServe SaaS-Plattform für Gastronomiebetriebe in Deutschland

Version: 2026-04-22 Stand: 2026-04-22 Geltung: ausschließlich B2B
Vor Veröffentlichung müssen die vollständigen Anbieterangaben in der öffentlichen Konfiguration vollständig gesetzt sein.
Diese AGB regeln den SaaS-Vertrag für BeeServe. Steuer-, kassen- und datenschutzrechtliche Pflichten des Kunden bleiben hiervon unberührt; die AVV und die Datenschutzhinweise gelten ergänzend. Mit der AGB-Akzeptanz wird auch die verlinkte AVV in der jeweils angezeigten Version einbezogen.

1. Anbieter, Geltungsbereich und Unternehmerbezug

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen BeeServe und dem jeweiligen Kunden über die Nutzung der cloudbasierten BeeServe-Plattform.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, die BeeServe für einen Gastronomiebetrieb in Deutschland einsetzen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.

Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn BeeServe ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Vertragsgegenstand

BeeServe stellt eine cloudbasierte POS- und Betriebsplattform für Gastronomiebetriebe bereit. Der Funktionsumfang umfasst je nach gebuchtem Modell insbesondere Benutzer- und Rollenverwaltung, Bestellprozesse, Zahlungsdokumentation, administrative Einstellungen, Exportfunktionen sowie technische Integrationen, darunter gegebenenfalls eine TSE-Anbindung, Reservierungen, QR-/PWA-Funktionen, Offline-Warteschlangen, KI-gestützte Assistenz-, Sprach- und Übersetzungsfunktionen sowie Monitoring- und Supportfunktionen.

Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die im Onboarding, in Produktbeschreibungen oder in individuellen Vereinbarungen ausgewiesenen Funktionen. Einzelne Module können plan-, test-, tenant- oder funktionsabhängig freigeschaltet sein. BeeServe schuldet keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung.

3. Registrierung und Vertragsschluss

Der Kunde gibt mit Abschluss des Onboarding-Prozesses ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrages ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald BeeServe die Registrierung annimmt, den Mandanten technisch bereitstellt oder den Zugang freischaltet.

BeeServe ist berechtigt, Registrierungen abzulehnen, insbesondere bei unvollständigen Angaben, Verdacht auf Missbrauch, Rechtsverstößen, technischen oder sicherheitsbezogenen Risiken oder offenen Zahlungsrisiken.

BeeServe speichert Zeitpunkt und Version der AGB-Akzeptanz und kann diese Nachweise dem Kunden im Rahmen gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten zuordnen. Dasselbe gilt für die Einbeziehung der Auftragsverarbeitungsvereinbarung, soweit BeeServe personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet.

4. Testphase, Laufzeit und Kündigung

Soweit im Onboarding ausgewiesen, beginnt der Vertrag mit einer Testphase. Nach deren Ablauf läuft der Vertrag als kostenpflichtiges Abonnement fort, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums kündigen, soweit keine abweichende Mindestlaufzeit vereinbart ist. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Nach Vertragsende kann BeeServe den Zugang sperren. Daten mit gesetzlicher Aufbewahrungspflicht, insbesondere steuerlich oder fiskalisch relevante Daten, dürfen für die jeweils erforderliche Dauer archiviert werden.

5. Preise, Abrechnung und Zahlungsbedingungen

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Onboarding oder in einer individuellen Vereinbarung ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

Wiederkehrende Entgelte sind im Voraus für den vereinbarten Abrechnungszeitraum fällig. BeeServe kann für die Abwicklung externe Zahlungsdienstleister einsetzen. Der Kunde ist verpflichtet, ein gültiges Zahlungsmittel zu hinterlegen und für ausreichende Deckung zu sorgen.

Bei Zahlungsverzug ist BeeServe berechtigt, nach Mahnung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist Leistungen zu sperren oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

6. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,

7. Unzulässige Nutzung

Untersagt sind insbesondere

BeeServe darf bei konkreten Anhaltspunkten für schwere Verstöße notwendige Schutzmaßnahmen ergreifen, insbesondere Inhalte sperren, Zugänge beschränken oder den Zugriff vorübergehend aussetzen.

8. Verfügbarkeit, Wartung und Leistungsänderungen

BeeServe schuldet eine marktübliche Verfügbarkeit im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Zeiten geplanter Wartung, notwendiger Sicherheitsupdates, technisch unvermeidbarer Ausfälle oder Störungen außerhalb des Einflussbereichs von BeeServe gelten nicht als Pflichtverletzung.

BeeServe darf Funktionen technisch weiterentwickeln, anpassen oder ändern, sofern der vertragswesentliche Kernnutzen für den Kunden erhalten bleibt und die Änderung dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist.

9. Support und Fernzugriff

Support wird, soweit nicht anders vereinbart, über die benannten Supportkanäle und in angemessenem Umfang erbracht. Feste Service Levels oder garantierte Reaktionszeiten bestehen nur bei gesonderter Vereinbarung.

Administrative Zugriffe auf produktive Mandanten erfolgen nur, soweit dies technisch erforderlich ist und der Kunde den Zugriff für den konkreten Vorgang freigegeben hat. Davon unberührt bleiben gesetzlich erforderliche oder sicherheitsbezogene Maßnahmen. Sensible Superadmin-Aktionen können protokolliert, capability-basiert beschränkt und an dokumentierte Gründe, tenantbezogene Freigaben oder Vier-Augen-Prüfungen gebunden werden.

9a. Drittanbieter, KI-Funktionen und Integrationen

BeeServe darf zur Vertragserfüllung technische Dienstleister und Integrationen einsetzen, insbesondere für Hosting, Datenbankbetrieb, E-Mail-Versand, Zahlungsabwicklung, Fiskalisierung, Monitoring, Fehleranalyse und KI-Funktionen. Der produktive Einsatz von Unterauftragsverarbeitern richtet sich nach der AVV.

KI-Funktionen können je nach Konfiguration Transkripte, Fragen, Chat-Kontext, Menüauszüge oder Übersetzungsinhalte an den konfigurierten Anbieter übermitteln. Der Kunde entscheidet über Aktivierung und betriebliche Nutzung dieser Funktionen und bleibt für rechtmäßige Eingaben, Freitexte und Gästeinformationen verantwortlich.

10. Fiskal-, Steuer- und Compliance-Themen

Der Kunde bleibt verantwortlich für die rechtmäßige Nutzung der Plattform in seinem Betrieb, insbesondere für die Richtigkeit von Preis-, Steuer-, Zahlungs-, Stamm- und Artikeldaten sowie für die Erfüllung seiner handels-, steuer-, fiskal- und datenschutzrechtlichen Pflichten.

Soweit BeeServe technische Funktionen zur Unterstützung von TSE-, KassenSichV-, GoBD- oder Exportpflichten bereitstellt, schuldet BeeServe die technische Bereitstellung dieser Funktionen im vertraglich vereinbarten Umfang. Die rechtliche Bewertung, laufende Konfiguration und betriebsbezogene Nutzung verbleiben beim Kunden.

Meldungen an Finanzbehörden, betriebsbezogene Verfahrensdokumentationen und die Prüfung der steuerlichen Eignung für den konkreten Einzelfall obliegen dem Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

11. Nutzungsrechte an der Plattform

Sämtliche Rechte an BeeServe, einschließlich Software, Quellcode, Datenbankstrukturen, Dokumentationen, Marken und Designs, verbleiben bei BeeServe. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Plattform für eigene betriebliche Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Softwarebestandteile zu vervielfältigen, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder Dritten außerhalb seines eigenen Betriebs zugänglich zu machen, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist.

12. Kundendaten, Datenschutz und AVV

Für personenbezogene Daten innerhalb der Restaurant-Instanz ist grundsätzlich der jeweilige Kunde Verantwortlicher. Soweit BeeServe personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt ergänzend die zwischen den Parteien geschlossene Auftragsverarbeitungsvereinbarung. Diese umfasst insbesondere Bestell-, Reservierungs-, Tisch-, Nutzer-, Support-, Protokoll- und Integrationsdaten, soweit sie im Auftrag verarbeitet werden.

Eigene Verarbeitungen von BeeServe, insbesondere zu Onboarding, Abrechnung, IT-Sicherheit, Missbrauchsprävention, gesetzlicher Pflichterfüllung und plattformbezogener Administration, richten sich nach den gesonderten Datenschutzhinweisen.

13. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke dieses Vertrages zu verwenden. Dies gilt nicht für Informationen, die offenkundig sind, ohne Pflichtverletzung bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

14. Haftung

BeeServe haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung von BeeServe für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesamthaftung von BeeServe je Schadensfall auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis gezahlte Vergütung begrenzt, bei kürzerer Vertragsdauer auf die bis dahin gezahlte Vergütung. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.

15. Freistellung

Der Kunde stellt BeeServe von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung der Plattform durch den Kunden oder dessen Nutzer beruhen, sofern der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

16. Änderungen dieser AGB

BeeServe kann diese AGB für die Zukunft ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, der technischen Rahmenbedingungen, des Leistungsmodells oder zur Schließung von Regelungslücken.

Über Änderungen wird der Kunde rechtzeitig in Textform informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der mitgeteilten angemessenen Frist und nutzt BeeServe nach Inkrafttreten weiter, gilt die Änderung als angenommen, sofern BeeServe auf diese Folge ausdrücklich hingewiesen hat. Gesetzlich zwingende Rechte des Kunden bleiben unberührt.

17. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von BeeServe, soweit gesetzlich zulässig.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.